KI-Bilder auf Websites: sinnvoll, erlaubt oder ein Vertrauensproblem? (2026)
Was sind KI-Bilder überhaupt?
KI-Bilder sind Bilder, die mithilfe künstlicher Intelligenz vollständig erzeugt oder wesentlich verändert wurden. Dafür werden beispielsweise Bildgeneratoren eingesetzt, die aus einer Texteingabe ein Motiv erstellen.
So lassen sich innerhalb weniger Minuten ganz unterschiedliche Bildwelten erzeugen: ein helles Behandlungszimmer, eine moderne Kanzlei, ein abstrakter Hintergrund oder eine Illustration passend zur eigenen Marke.
Auch bestehende Bilder können mit KI verändert werden. Hintergründe lassen sich austauschen, Bildbereiche ergänzen oder Szenen neu gestalten.
Für Websites eröffnet das viele Möglichkeiten. Entscheidend ist aber nicht nur, was technisch machbar ist, sondern auch, ob das Ergebnis zum Unternehmen passt und bei den Besuchenden den richtigen Eindruck hinterlässt.
Wo sind KI-Bilder auf Websites sinnvoll?
Ich finde KI-Bilder besonders dann interessant, wenn sie eine gestalterische Aufgabe erfüllen und nicht vorgeben, etwas Echtes abzubilden.
1. Stimmungsbilder und Hintergründe
Nicht jedes Bild auf einer Website muss eine reale Situation dokumentieren. Gerade für abstrakte Bildwelten, Hintergründe oder atmosphärische Motive kann KI eine praktische Ergänzung sein.
Ein Beispiel: Eine Praxis möchte ihre Website in ruhigen, warmen Farben gestalten, hat aber noch keine passenden Bilder für die Gestaltung. Ein eigens erzeugtes abstraktes Motiv kann helfen, diese Bildsprache umzusetzen.
Entscheidend ist, dass das Bild nicht beliebig wirkt, sondern zum Design, zur Zielgruppe und zur Positionierung passt. Genau deshalb sollte die Bildsprache immer Teil eines durchdachten Webdesign-Konzepts sein.
2. Illustrationen und kreative Bildideen
Auch für erklärende Illustrationen, ungewöhnliche Bildkompositionen oder kreative Kampagnen kann KI hilfreich sein. Besonders dann, wenn ein Motiv in klassischen Bilddatenbanken nur schwer zu finden wäre.
Allerdings sollte das Ergebnis geprüft und gegebenenfalls nachbearbeitet werden. Unstimmige Details, unnatürliche Formen oder ein uneinheitlicher Stil fallen schnell auf und können die Qualität eines ansonsten professionellen Webauftritts beeinträchtigen.
3. Bildkonzepte vor einem Fotoshooting
KI kann außerdem helfen, eine gestalterische Richtung zu entwickeln. So lassen sich beispielsweise Bildideen, Farbwelten oder mögliche Szenen für ein späteres Fotoshooting ausprobieren.
Das ersetzt kein echtes Shooting. Es kann aber dabei helfen, vorab herauszufinden, welche Bildsprache zum Unternehmen passt.
Warum ich bei KI-Teamfotos und Porträts vorsichtig bin
Bei Teamfotos, Porträts und Bildern aus dem Arbeitsalltag würde ich besonders genau hinschauen. Vor allem bei Praxen, Kanzleien und kleineren Unternehmen sind solche Bilder mehr als Dekoration: Sie vermitteln einen Eindruck von den Menschen, mit denen Kundinnen und Kunden später tatsächlich zu tun haben.
Gerade bei Praxen, Kanzleien und kleineren Unternehmen sind echte Menschen und authentische Einblicke oft ein wichtiger Teil des Vertrauensaufbaus. Wer eine Praxis auswählt, möchte vielleicht sehen, wer die Behandlung übernimmt. Wer eine Kanzlei kontaktiert, möchte wissen, wem er sein Anliegen anvertraut. Und auch bei einem kleinen Unternehmen spielt der persönliche Kontakt häufig eine wichtige Rolle. Wie unterschiedlich solche Websites gestaltet werden können, sehen Sie in meinen Website-Projekten.
Ein KI-generiertes Teamfoto kann zwar professionell aussehen. Es zeigt aber nicht die tatsächlichen Mitarbeitenden und vermittelt möglicherweise einen falschen Eindruck vom Unternehmen.
Deshalb empfehle ich für Teamfotos und persönliche Porträts grundsätzlich echte Bilder. Sie müssen dafür nicht perfekt inszeniert sein. Authentische, gut belichtete Fotos, die zum Unternehmen passen, sind oft überzeugender als künstlich erzeugte Hochglanzmotive.
Das gilt besonders dann, wenn eine Website Nähe, Kompetenz und persönliche Betreuung vermitteln soll.
Wenn ein professionelles Shooting gerade nicht möglich ist, würde ich lieber zunächst mit einer guten Gestaltung, Typografie, Farben und passenden abstrakten Motiven arbeiten, statt ein fiktives Team zu präsentieren.
Sind KI-Bilder auf Websites erlaubt?
Grundsätzlich können KI-generierte Bilder auf Websites eingesetzt werden. Dabei müssen allerdings mehrere Aspekte berücksichtigt werden: die Nutzungsrechte, mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, der Kontext des Bildes und gegebenenfalls gesetzliche Kennzeichnungspflichten.
Was gilt seit dem 2. August 2026?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act. Sie betreffen verschiedene Arten von KI-generierten oder manipulierten Inhalten. Dabei muss zwischen den Pflichten der Anbieter von KI-Systemen und den Pflichten derjenigen unterschieden werden, die die erzeugten Inhalte veröffentlichen oder einsetzen.
Für Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte erzeugen, sieht die Verordnung grundsätzlich eine maschinenlesbare Kennzeichnung vor, damit die Inhalte als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind.
Für Unternehmen, die solche Bilder auf ihrer Website verwenden, ist insbesondere relevant: KI-Bilder müssen nicht pauschal alle mit einem sichtbaren Hinweis versehen werden. Eine Offenlegungspflicht besteht unter anderem für Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die als sogenannte Deepfakes einzustufen sind – also künstlich erzeugt oder manipuliert wurden und fälschlich als authentisch erscheinen.
Ob ein konkretes Bild darunter fällt, hängt vom Inhalt und seinem Kontext ab. Bei einem realistisch wirkenden KI-Porträt, das eine echte Person vortäuscht, ist deshalb besondere Vorsicht geboten. Bei einer eindeutig künstlichen Illustration oder einem abstrakten Hintergrund liegt die Situation in der Regel anders.
Die Europäische Kommission hat hierzu Leitlinien veröffentlicht. Die konkrete rechtliche Einordnung kann dennoch vom Einzelfall abhängen.
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Wenn für einen Inhalt eine sichtbare Offenlegung erforderlich ist, sollte der Hinweis klar und unmittelbar verständlich sein. Ein allgemeiner Satz im Impressum ist dafür nicht automatisch ausreichend.
Die Kennzeichnung muss so erfolgen, dass die betroffenen Personen beim Betrachten des Inhalts erkennen können, dass er künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Bei bestimmten künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken gelten besondere Regeln für die Form der Offenlegung.
Auch wichtig: Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erstellt wurden, müssen nach den einschlägigen Übergangsregelungen nicht pauschal rückwirkend gekennzeichnet werden. Für neu erzeugte Inhalte und die jeweils geltenden Pflichten sollte die aktuelle Rechtslage geprüft werden.
Die rechtlichen Anforderungen können sich je nach Inhalt und Verwendung unterscheiden. Dieser Abschnitt bietet daher eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Was sollten Sie bei KI-Bildern außerdem beachten?
Neben der Kennzeichnung gibt es weitere Punkte, die bei der Verwendung auf einer Unternehmenswebsite wichtig sind.
Persönlichkeitsrechte: Ein KI-Bild darf nicht ohne Weiteres so gestaltet oder eingesetzt werden, dass es eine reale Person irreführend darstellt oder deren Rechte verletzt.
Nutzungsbedingungen: Prüfen Sie, welche Nutzungsrechte das verwendete KI-Tool einräumt und ob die Bedingungen zur geplanten kommerziellen Nutzung passen.
Marken und geschützte Inhalte: Vermeiden Sie Bilder, die geschützte Figuren, Logos oder andere geschützte Elemente unzulässig übernehmen.
Glaubwürdigkeit: Fragen Sie sich, welchen Eindruck das Bild vermittelt. Ein künstliches Motiv ist nicht automatisch problematisch. Es sollte aber nicht den falschen Eindruck erwecken, eine reale Praxis, ein echtes Team oder eine tatsächlich vorhandene Ausstattung zu zeigen.
Gestalterische Qualität: Auch ein KI-Bild braucht eine sorgfältige Auswahl, passende Farben und einen stimmigen Bildausschnitt. Wichtig ist außerdem die technische Optimierung: Bilder sollten in passenden Größen eingebunden werden, damit sie die Ladezeit der Website nicht unnötig verlängern. Eine gute Bildgestaltung und technische Umsetzung gehören für mich zu einem durchdachten Webdesign – genauso wie SEO, Local SEO und GEO.
Mein Fazit: KI ja – aber mit einem klaren Konzept
Ich sehe KI als ein nützliches Werkzeug im Webdesign. Sie kann helfen, kreative Ideen umzusetzen, Bildwelten zu entwickeln und passende Motive für eine Website zu gestalten, wenn klassische Bildquellen nicht ausreichen.
Trotzdem würde ich nicht jedes fehlende Foto durch ein KI-Bild ersetzen. Gerade bei Praxen, Kanzleien und kleineren Unternehmen sind echte Menschen und authentische Einblicke oft ein wichtiger Teil des Vertrauensaufbaus.
Für mich kommt es deshalb auf drei Fragen an:
- Passt das Bild zur Marke und zur Zielgruppe?
- Vermittelt es einen ehrlichen Eindruck oder könnte es Menschen täuschen?
- Sind die rechtlichen und technischen Anforderungen berücksichtigt?
Wenn diese Fragen geklärt sind, kann KI eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie sollte aber immer Teil eines durchdachten Website-Konzepts sein – und kein Ersatz für eine klare Bildsprache und echte Persönlichkeit.
Wenn für Ihre Website professionelle Fotos benötigt werden, arbeite ich mit Fotografinnen zusammen. So können wir eine authentische Bildsprache entwickeln, die zu Ihrem Unternehmen passt und Ihre Website wirkungsvoll ergänzt. Informationen zu meinen Preisen und Paketen finden Sie hier.
Sie möchten Ihre Website professionell gestalten lassen?
Ob neue Website oder bestehender Auftritt: Ich unterstütze Sie bei der Konzeption und Umsetzung einer Website, die zu Ihrem Unternehmen passt – von Design und technischer Entwicklung bis zu SEO und Barrierefreiheit.
Gemeinsam schauen wir, welche Bildsprache sinnvoll ist, wie sich Ihre Leistungen verständlich präsentieren lassen und welche technischen Anforderungen berücksichtigt werden sollten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Welche rechtlichen Anforderungen für einen konkreten KI-generierten Inhalt gelten, hängt unter anderem von Art, Entstehung und Verwendung des Inhalts ab. Für eine rechtliche Einzelfallprüfung sollte fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.
Katja Dickels
Ich entwickle individuelle Websites für Unternehmen, die Vertrauen schaffen wollen – als direkte Ansprechpartnerin, ohne Agentur-Umwege. Mehr über mich gibt es auf der Über-mich-Seite.